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Insolvenzrecht Für Private, für Selbstständige, für Unternehmen & Geschäftsführer:innen

Zahlungsschwierigkeiten sind für Verbraucher, Selbstständige und Unternehmen eine Situation, in der es bestenfalls schnell rechtlichen Rat einzuholen gilt, um die Situation nicht weiter zu verschlechtern.

Denn es gibt für alle Betroffenen Mittel und Wege, sich aus einer drohenden Schuldenfalle effektiv und nachhaltig zu befreien: entweder durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder über den Weg der Regelinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz.

Unsere Schwerpunkte im Insolvenzrecht:

Sie benötigen anwaltliche Beratung im Insolvenzrecht? Sprechen Sie uns gerne an! Sie erreichen uns in Heilbronn telefonisch unter +49 (0)7131 / 888 66 44 oder per E-Mail an

Für Private

Wer seine privaten Schulden nicht mehr begleichen kann, kann in Deutschland als Verbraucher Insolvenz anmelden (sog. Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz).

Wer mit Unterstützung einer geeigneten Person oder Stelle (z.B. Rechtsanwalt, Schuldnerberater) erfolglos versucht hat, sich mit Gläubigern zu einigen, kann beim Insolvenzgericht Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und „Restschuldbefreiung“ beantragen. In der Folge werden die bestehenden Schulden festgestellt, ggf. Vermögenswerte verwertet und mögliche Erlöse anteilig auf Gläubiger verteilt.

In einer anschließenden „Wohlverhaltensphase“ muss der Schuldner alle pfändbaren Einkünfte an einen Treuhänder abtreten, damit daraus Schulden getilgt werden können. Nach drei Jahren kann das Gericht nicht getilgte Restschulden erlassen (Restschuldbefreiung). Das gilt selbst dann, wenn kein Cent an Gläubiger geflossen ist.

Achtung! Seit Dezember 2020 dauert das Privatinsolvenzverfahren nur noch drei Jahre, wenn der Insolvenzantrag nach dem 01.10.2020 gestellt wurde. Und auch die bisher erforderliche Rückzahlungsquote von 35 % der Schulden für eine Restschuldbefreiung ist entfallen.

  • Beratung / Aufklärung: Vor- und Nachteile Insolvenzverfahren, Verfahrensablauf, Einschätzung individuelle Voraussetzungen, Restschuldbefreiung etc.
  • Analyse & Planung: Individuelle Analyse persönliche Schuldnersituation, Finden einer individuellen Lösung für Entschuldung (Vergleich, Regel- oder Privatinsolvenz, Insolvenzplan)
  • Gläubigerermittlung: Ermittlung unbekannter Gläubiger, u.a. Abfragen bei Wirtschaftsauskunfteien Schufa, Boniversum, ICD etc.
  • Kommunikation mit Gläubigern: Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern, Ermittlung der Forderungshöhe, Führen von Vergleichsverhandlungen
  • Schuldenbereinigung: Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans etc.
  • Insolvenzverfahren: Erstellung Insolvenzantrag, Antrag auf Restschuldbefreiung, ggf. Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten etc., Begleitung und Wahrnehmung Ihrer Interessen im eröffneten Verfahren bis zum Abschluss des Verfahrens.

Für Selbstständige

Auch Selbstständige können natürlich in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten geraten. Aber auch in dieser Situation ist es möglich, sich über ein Insolvenzverfahren von Schulden zu befreien. Wer aktuell selbstständig und zahlungsunfähig ist, muss – wie ein Unternehmen –Regelinsolvenz beantragen.

Tipp! Ehemalige Selbstständige mit max. 19 Gläubigern können eine Privatinsolvenz beantragen, wenn die Schulden nicht aus Arbeitsverhältnissen entstanden sind.

Das bedeutet jedoch nicht, dass man damit seine Selbstständigkeit zwangsläufig aufgeben muss. Zwar ist es möglich, seinen Geschäftsbetrieb aufzugeben und Betriebsvermögen zur Schuldentilgung zu verwerten. Alternativ ist die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO) möglich.

Auf diesem Weg kann man als Einzelunternehmer seine selbstständige Tätigkeit außerhalb der Insolvenz fortführen, seine Erwerbsquelle und Entscheidungsfreiheit im Betrieb erhalten – und dennoch ist Restschuldbefreiung möglich. Als Selbstständiger ist man lediglich verpflichtet, Zahlungen an den Insolvenzverwalter zu leisten, die sich nach einem fiktiven Einkommen berechnen.

  • Beratung: Analyse der Ist-Situation, Klärung der individuellen Möglichkeiten Auflösung, Sanierung oder Fortführung
  • Verhandeln mit Gläubigern: Vermeiden der Insolvenz durch Einigung mit Gläubigern
  • Insolvenzverfahren: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, auf Restschuldbefreiung und ggf. auf Stundung der Verfahrenskosten etc.
  • Freigabe der selbstständigen Tätigkeit: Unterstützung bei Anfrage an Insolvenzverwalter hinsichtlich Freigabe, Unterstützung bei Festsetzung fiktives Einkommen, Führen der schriftlichen Kommunikation etc.

Für Unternehmen & Geschäftsführer:innen

Vor allem in GmbHs bergen Zahlungsschwierigkeiten und (drohende) Zahlungsunfähigkeit (finanzielle) Risiken – nicht nur für Gläubiger: Verantwortliche im Unternehmen wie z.B. GmbH-Geschäftsführer tragen in dieser Situation erhebliche Risiken – im Hinblick auf eine persönliche (finanzielle) Haftung oder auch im Kontext Insolvenzverschleppung. Gerade in der Situation einer finanziellen Schieflage bzw. drohenden Insolvenz sind Verantwortliche einer verschärften Haftungsgefahr ausgesetzt.

Aus diesem Grund gilt es für Verantwortungsträger, sich nicht nur um das Unternehmen an sich zu kümmern, sondern sich auch rechtzeitig über persönliche mögliche Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken zu informieren. Denn im besten Falle ist es mit anwaltlichem Rat und anwaltlicher Unterstützung möglich,

  • sinnvolle Gegenmaßnahmen für das Unternehmen und persönlich Verantwortliche einzuleiten oder
  • rechtzeitig (bei Insolvenzreife) einen Insolvenzantrag zu stellen, um ein Regelinsolvenzverfahren in Gang zu bringen, persönliche Haftung für Unternehmensschulden und Strafbarkeitsrisiken (z.B. wegen Insolvenzverschleppung) zu vermeiden.
  • Beratung von Organen: Prüfung von Haftungsrisiken, Haftungsvermeidungs-Strategien, Prüfung Insolvenzantragspflicht etc.
  • Vertretung von Geschäftsführern: Prüfung und Abwehr von unberechtigten Haftungsansprüchen
  • Sanierung: Analyse der Ist-Situation, Entwicklung von Sanierungskonzepten etc.