Insolvenzrecht aktuell und wissenswert

Insolvenzrecht Aufhebung des Insolvenzverfahrens – was bedeutet das?

Je nach Umfang des Insolvenzverfahrens erhalten die Schuldner nach ca. 12 bis 15 Monaten einen sogenannten Aufhebungsbeschluss. Was bedeutet das eigentlich?

In dem Beschluss heißt es unter anderem:

  • Als Treuhänder wird Rechtsanwalt XY bestellt.
  • Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins aufgehoben.

Hier kommt es regelmäßig zu Unsicherheiten, da einige Schuldner dies missverstehen und davon ausgehen, das gesamte Insolvenzverfahren sei beendet worden. Dem ist jedoch nicht so!

Tatsächlich ist damit nur der erste Teil des Verfahrens, die sogenannte Verwertungsphase, beendet.

Die Aufhebung des Verfahrens stellt den Übergang von der Verwertungsphase in die Wohlverhaltensphase (oder Restschuldbefreiungsphase) dar.

Das bedeutet, dass die Schuldner das Verfügungsrecht über ihr Vermögen zurückbekommen. So kann ab diesem Zeitpunkt z.B. wieder Guthaben auf dem Konto über dem Sockebetrag angespart werden, ohne dass die Bank dieses Guthaben an den Insolvenzverwalter ausbezahlt. Ein mögliches Steuerguthaben steht ab Aufhebung des Verfahrens ebenfalls wieder dem Schuldner zu.

In der Wohlverhaltensphase wird allerdings weiterhin der pfändbare Teil des Einkommens an den Treuhänder abgeführt. Der Treuhänder ist üblicherweise dieselbe Person, die seither zum Insolvenzverwalter bestellt war.

 

Denis Fichter

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Weitere Beiträge
Unverbindlich kontaktieren:

+49 (0)7131 / 888 66 44