Mietrecht aktuell und wissenswert

Mietrecht Ausführungen in der Eigen­bedarfs­kündigung

Bei Erhalt der Eigenbedarfskündigung ist dem Mieter nicht klar, für wen der Vermieter Eigenbedarf geltend machen möchte.

Die Gründe für den Eigenbedarf müssen im Kündigungsschreiben konkret angegeben werden, um dem Mieter die Möglichkeit zu geben, die Gründe nachprüfen zu können. Allein die Angabe, dass die Wohnung für ein Familienmitglied benötigt wird, ist nicht ausreichend.

Nicht zwingend erforderlich ist die Angabe des Namens der Person. Es genügt, wenn der Verwandtschaftsgrad angegeben wird und dem Mieter dadurch verständlich ist, um wen es sich hierbei handelt.

Hinzukommen müssen weitere Ausführungen, insbesondere zu der bisherigen Wohnungssituation und zu möglichen weiteren im Eigentum des Vermieters stehenden alternativen Mietwohnungen.